Sport-Portfolio

 

.1) Vom Breiten- zum Spitzensport

Seit Juli 1996 bin ich Inhaber einer Waffenbesitzkarte und Schusswaffen, bis zum Jahr 2001 habe ich regelmäßig an diversen Bewerben sowie an den Milizschießen teilgenommen, um meine Fertigkeiten der sicheren Handhabung von Schusswaffen zu gewährleisten sowie zur Leistungskontrolle. Ich wurde bis zum heutigen Tage noch nie bei einem Wettkampf disqualifiziert, insbesondere lagen nie Verstöße gegen die „Sicherheit“ vor. Bedingt durch die berufliche Situation trat ich erst - mit breitensportlicher Motivation - im Jahre 2001 dem Sportklub Handelsministerium, Sektion jagdliches und sportliches Schießen bei.

Der Schießsport ist nicht nur ein reiner Zielsport, sondern bedingt neben der mentalen Leistungsfähigkeit auch eine körperliche Leistungsfähigkeit, die in Form von geeigneten konditionsfördernden sportlichen Maßnahmen erreicht wird. Es kann hier behauptet werden, dass aus volkgesundheitlichen Gesichtspunkten diese sportliche Tätigkeit nicht nur einen Mehrwert für mich als Person, sondern auch für das Gesundheitssystem volkswirtschaftlich insgesamt darstellt.

Gegen 2012 wurde das Interessensfeld - im spitzensportlichen Rahmen - neben dem olympischen ISSF-Schießen  (International Shooting Sport Federation), dem FFW-GK/SGKP (Faustfeuerwaffen-Großkaliber/Sportliche Großkaliberpistole) und dem Ordonnanz- und Militärgewehrschießen auch für das „praktische Pistolenschießen“ im Rahmen des/der IPSC, PPC 1500, Revolver/Pistole 1500 u.v.m. interessant und darauf ausgeweitet.

 

.2) Mehrwert für den Schießsport allgemein – verbandliche Tätigkeiten

 

2.1) Nachwuchsbetreuung im Sportverein

Auch wenn der Schießsportler seine Leistung überwiegend alleine erbringt, so ist es dennoch – in den meisten Disziplinen - ein Mannschaftssport. Hier stellt sich die – bisher praktizierte - Aufgabe, am Spitzensport interessierte Menschen die Sportart und ihre Disziplinen näher zu bringen und sie zu unterstützen.

Aber nicht nur sportliche Fertigkeiten, Erfahrungswerte und Techniken, sondern permanente Aufklärungs- und Schulungsarbeit zur die Verbesserung der „Sicherheit“ im Schießsport sind im selben Ausmaß wichtig wie die sportlichen Details selbst. Das Verhalten am Schießstand und auf der Schießstätte wird ständig trainiert, beobachtet, evaluiert und verbessert.

Alle Verbandsportler und Verbandsfunktionäre des Schießsportes sind stolz darauf, dass der Schießsport dadurch eine der unfallärmsten Sportarten überhaupt ist.

 

2.2) Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Sportgerät der Vereinssportler, die nicht nur unter sportlichen Gesichtspunkten behandelt werden, sondern auch sicherheitstechnisch. Hier ist das Gebot, der neueren Sportkollegenschaft die technischen Eigenheit und Risiken von Veränderungen am Sportgerät selbst zu vermitteln. Für diese Aufgabe wurde im Rahmen meines Präsenzdienstes in der Funktion des Nachschubs (UN/KdoAE - United Nations/ Kommando Auslandseinsätze) mit den Aufgaben der Waffenprüfung, Feststellung auf Gebrechensanfälligkeit bzw. Verschleiß und kleineren Reparaturen innerhalb des Heeres bzw. bei der Fa. Glock geschult und sensibilisiert, um zumindest im Groben Gefährdungseinschätzungen machen zu können. Dadurch sind Defekte an Sportwaffen leichter erkennbar und werden gegebenenfalls behoben oder nicht zugelassen bzw. an geeignete Professionisten verwiesen.

 

2.3) Im Rahmen der verbandlichen Tätigkeit ist die Wettkampfvorbereitung abseits des Vereinstrainings, die Beratung mit den Sportleitern und die Wettkampfkoordination ebenso ein wesentlicher Bestandteil. Die Durchführung von Wettbewerben und Wettkämpfen über die Vereinsebene hinaus und bedingt Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen – festgelegt durch den Österreichischen Schützenbund bzw. des Schießsportlandesverband Wien.

Die letzte besuchte Lehrveranstaltung war die Kampfrichterfortbildung für ISSF (International Shooting Sport Federation), FFW-GK/SGKP (Faustfeuerwaffen-Großkaliber/Sportliche Großkaliberpistole), IPSC Level2 (International Practical Shooting Confederation) und der ÖSchO (Österreichische Schießordnung), deren Abschlussprüfung ich mit ausgezeichneten Erfolg bestanden habe und mir eine Lizenz bis Ablauf des Jahres 2018 erteilt wurde.

 

.3) Angestrebte Disziplinen, für die erlaubnispflichtige Schusswaffen gem. dem WaffG notwendig sind

Die von den internationalen Schießsportvereinigungen– bei denen auch die österreichischen Sportverbände vertreten sind - festgelegten Reglements bieten hier dem Schießsportler eine relativ große Bandbreite an Disziplinen innerhalb der Sportart an, die mittlerweile nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene die Grundlagen für Europa- und Weltmeisterschaften sind.

Aufgrund der Mitgliederzahlen und der internationalen Tätigkeiten dieser Sportverbände sind nur deren Regelwerke und Sportordnungen relevant und von allen nationalen Sportverbänden anerkannt bzw. ratifiziert, insbesonders der ISSF (International Shooting Sport Federation) für die olympischen Sportpistolendisziplinen, die IPSC (International Practical Shooting Confederation), die WA 1500 - World Association PPC und auf nationaler Ebene der Österreichische Schützenbund, die IPSC Austria und der VSGÖ (Verband für sportliches Großkaliberschießen Österreich).

 

Folgende Disziplinen werden von mir angestrebt:

3.1) Sportpistole und Zentralfeuerpistole nach dem ISSF-Reglement (International Shooting Sport Federation) - Anhang 1

3.2) FFW-GK/SGKP gemäß der nationalen Sportordnung des ÖSB (Österreichische Schützenbund)  - Anhang 2

3.3) Bewerbs- und Wettkampfdisziplinen nach der Definition der nationalen Sportordnung PPC 1500 des ÖSB (Österreichische Schützenbund)  - Anhang 3

3.4) Bewerbs- und Wettkampfdisziplinen nach der Definition der internationalen Handgun Rules der IPSC (International Practical Shooting Confederation)   - Anhang 4

3.5.) Bewerbs- und Wettkampfdisziplinen nach der Definition der internationalen COMBINED COMPETITION RULES  INTERNATIONAL der IPSC (International Practical Shooting Confederation)  - Anhang 5

3.6) Bewerbs- und Wettkampfdisziplinen nach der Definition der nationalen PPC 1500 Sportordnung des ÖSB (Österreichische Schützenbund) – Anhang 6, und des des VSGÖ (Verband für sportliches Großkaliberschießen Österreich) – Anhang 7

3.7) Bewerbs- und Wettkampfdisziplinen nach der Definition der internationalen WA 1500 Rules der World Association PPC – Anhang 8

3.8) Bewerbs- und Wettkampfdisziplinen nach der Definition der internationalen RIFLE COMPETITION RULES der IPSC (International Practical Shooting Confederation) – Anhang 9

3.9) Bewerbs- und Wettkampfdisziplinen (insbesonders Three/Multi Gun Match) nach der Definition der internationalen SHOTGUN COMPETITION RULES der IPSC (International Practical Shooting Confederation) – Anhang 10

3.10) Militärische Bewerbe im Rahmen der Regiments-Milizschießen als auch der internationalen Vergleichswettkämpfe der Unteroffiziersgesellschaften.

 

Die unter 3.10 angeführten Wettkämpfe können nur mit zivilen Ausführungen von Heereswaffen trainiert werden, da von der Behörde keine Kategorie A – Waffen zum sportlichen Gebrauch genehmigt werden. Beim Wettkampf selbst muss die Waffe verwendet werden, die von der Standaufsicht zugewiesen werden.

Im sportlichen Bereich dürfen verschiedenste Disziplinen bzw. Wertungsklassen nur mit – national als auch international - definierten Feuerwaffen geschossen werde. Gerade für den Spitzensport bedarf es Sportwaffen, die speziell auf den Sportschützen abgestimmt sind. Griffe, Visierungen, Abzüge u.v.m. müssen im Rahmen des jeweils geltenden Regelwerkes dauerhaft geändert werden.

Bereits gewonnene Erfahrungswerte haben gezeigt, dass eigenes Material unbedingt notwendig, da Leihwaffen aus rechtlichen Gründen nur zeitlich begrenzt verfügbar sind. Leihwaffen dürfen in der Regel nicht verändert werden und sind somit nur in Standardausführungen vorhanden. Die Ergebnisse mit nicht auf den Schützen abgestimmten Sportwaffen sind wesentlich schlechter als mit eigenem Gerät. Dieser Umstand ist auch der waffenrechtlichen Behörde bekannt, viele Erweiterungsansuchen mit dieser Intention sind bereits von der LPD Wien bewilligt worden.

 

Verzeichnis der Regelwerke:

anhang1_ISSFRuleBook2017-2ndPrintV1.1-ENG.pdf

anhang2_Ausgabe_Regeln_FFWGK_-_20180301.pdf

anhang3_spo_ppc1500_rev2010_2010-01-01.pdf

anhang4_Handgunrules 2018 final Austria.pdf

anhang5_RulesCombined.pdf

anhang6_spo_ppc1500_rev2010_2010-01-01.pdf

anhang7_regeln_ppc_1500_v2017__vsg.pdf

anhang8_Rulebook_WA1500_2011.pdf

anhang9_RulesRifle 2017.pdf

anhang10_RulesShotgun 2017.pdf

 

Erwin Roland Budicek, 2018

Dieser Schriftsatz wurde 2018 zur Begutachtung im Rahmen des Verwaltungsverfahren vor dem VerwGH Wien eingebracht. Die Links zu den Regelwerken entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung auf der Homepage des ÖSB oder der jeweiligen Landes- oder Bundessportleitung. Vor der Veröffentlichung oder wissenschaftlichen Auswertung mit dem Autor Rücksprache halten.

 

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